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Nächste Generalversammlung
Eine gekürzte Einladung wird mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung
in ausgewählten Schweizer Tageszeitungen publiziert.
Die vollständige Einladung wird mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung
im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) und auf dieser Seite
publiziert.
Die Unterlagen zur Generalversammlung liegen jeweils während 20
Tagen vor der Generalversammlung zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Gränichen auf. Zudem kann
jeder Aktionär die Zustellung verlangen.
Wir verweisen auf das Traktandierungsrecht der Aktionäre gemäss
Art. 699 Abs. 3 OR sowie auf die statutarischen Bestimmungen. |