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Generalversammlung

Nächste Generalversammlung

Eine gekürzte Einladung wird mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung in ausgewählten Schweizer Tageszeitungen publiziert.
Die vollständige Einladung wird mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) und auf dieser Seite publiziert.

Die Unterlagen zur Generalversammlung liegen jeweils während 20 Tagen vor der Generalversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Gränichen auf. Zudem kann jeder Aktionär die Zustellung verlangen.

Wir verweisen auf das Traktandierungsrecht der Aktionäre gemäss Art. 699 Abs. 3 OR sowie auf die statutarischen Bestimmungen.