Organisationsreglement Das Organisationsreglement basiert auf Art. 17 der Statuten und Art. 716 b OR.

Das Organisationsreglement regelt die Konstituierung, die Aufgaben und die Kompetenzen von Verwaltungsrat, von Ausschüssen des Verwaltungsrates, vom Präsidenten des Verwaltungsrates und von der Gruppenleitung.

Das Organisationsreglement ist in deutscher Sprache.

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