Das Organisationsreglement
basiert auf Art. 17 der Statuten und Art. 716 b OR.
Das Organisationsreglement regelt die Konstituierung, die Aufgaben
und die Kompetenzen von Verwaltungsrat, von Ausschüssen des Verwaltungsrates,
vom Präsidenten des Verwaltungsrates und von der Gruppenleitung.
Das Organisationsreglement ist in deutscher Sprache.