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| Statuten |
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Letzte
Änderung: |
Juni
2001
Artikel 1:
Namensänderung auf Zehnder Group AG
Ergänzung Artikel 10 Abs. 3:
Allfällige Traktandierungsbegehren (gemäss Art. 699 Abs.
3 OR) müssen mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung eingereicht
werden. |
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Vorletzte
Änderung: |
Juni
1998 |
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Hinweise
zu den Statuten
Es gilt das Schweizerische Obligationenrecht sowie die Schweizerische
Rechtspraxis. Allgemein gültige gesetzliche Bestimmungen werden
deshalb in den Statuten der Gesellschaft nicht wiederholt.
Die Statuten der Gesellschaft sind in deutscher Sprache. |
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Statuten
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