Statuten Letzte Änderung: Juni 2001

Artikel 1:
Namensänderung auf Zehnder Group AG

Ergänzung Artikel 10 Abs. 3:
Allfällige Traktandierungsbegehren (gemäss Art. 699 Abs. 3 OR) müssen mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung eingereicht werden.
  Vorletzte Änderung: Juni 1998
  Hinweise zu den Statuten
Es gilt das Schweizerische Obligationenrecht sowie die Schweizerische Rechtspraxis. Allgemein gültige gesetzliche Bestimmungen werden deshalb in den Statuten der Gesellschaft nicht wiederholt.

Die Statuten der Gesellschaft sind in deutscher Sprache.
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