Gränichen (CH), 18. März 2020 – Die Generalversammlung 2020 der Zehnder Group (SIX: ZEHN), einem international führenden Anbieter von Gesamtlösungen für ein gesundes Raumklima, wird gemäss COVID-19-Verordnung 2 des Schweizerischen Bundesrats durchgeführt. Die Teilnahme ist ausschliesslich per schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter möglich.
Gestützt auf Art. 6a der Verordnung 2 des Schweizerischen Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) vom 13./16. März 2020 macht der Verwaltungsrat der Zehnder Group AG davon Gebrauch, als einzige Möglichkeit der Teilnahme an der Generalversammlung vom 2. April 2020 die schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter anzuordnen.
Eine physische Teilnahme an der Generalversammlung ist den Aktionärinnen und Aktionären damit nicht möglich. Die Generalversammlung am 2. April 2020 wird in den Räumlichkeiten der Zehnder Group AG am Sitz der Gesellschaft in Gränichen im Beisein des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und eines Vertreters der externen Revisionsstelle durchgeführt.
Die Abstimmungsergebnisse werden am 3. April 2020 publiziert.